4.10. Selbstverwaltete Jugendeinrichtungen
In wenigen Feldern der Jugendarbeit sind die Kernthemen einer emanzipatorischen
Sozialarbeit so präsent wie in den selbstverwalteten Jugendeinrichtungen. Mündigkeit durch Selbstermächtigung kann als pädagogische Substanz der Selbstorganisationspraxis in den Jugendeinrichtungen gewertet werden. Auch die grundlegenden Zielsetzungen der Jugendarbeit, wie sie im §11 SGB VIII formuliert sind, legen eine Orientierung an der Selbstorganisationsidee nahe. Jugendliche zur Selbstbestimmung zu befähigen heißt, ihnen auch konzeptionell Möglichkeiten zur selbstbestimmten Gestaltung zu eröffnen und sie zu sozialem Engagement anzuregen. Jugendliche müssen als soziale Akteure mit ihren Eigenaktivitäten im Mittelpunkt stehen. Das Ziel, Jugendliche zu gesellschaftlicher Mitverantwortung hinzuführen stellt die selbstbestimmten Aktivitäten der Jugendlichen in einen politischen Kontext. Vor diesem Hintergrund gilt es, die Bedeutung der selbstverwalteten Jugendeinrichtungen auszuleuchten.
In diesem Beitrag werden Strukturmerkmale selbstverwalteter Jugendräume und deren
Typisierung vorgestellt und Kriterien für eine Definition angeboten. Einer Skizze zum
historischen Hintergrund der Jugendzentrumsbewegung und Ausführungen zur
quantitativen Verbreitung der Einrichtungen folgt eine Einschätzung der selbstverwalteten
Jugendräume.
4.10.1. Strukturmerkmale und Typisierung
Hinter den Begriffen selbstverwaltetes Jugendzentrum, selbstorganisierter Jugendtreff,
Jugendclub, Jugendraum, Bauwagen, Bude, kommunaler Jugendraum, autonomes Juz,
ehrenamtlich geführtes Jugendkulturzentrum steht im Wesentlichen eine Struktur, die auf
der eigenverantwortlichen Organisation der Einrichtungen durch Jugendliche und junge
Erwachsene aufbaut. Alle weiteren Strukturmerkmale richten sich nach den jeweiligen
lokalen Gegebenheiten und Bedarfen und erscheinen daher auf den ersten Blick als
„unübersichtliches Terrain“ (BMFSFJ 2017, S. 367).
Bei genauerer Betrachtung lässt sich eine Typisierung mit folgenden Kategorien oder
Merkmalen erstellen: Selbstverwaltete Jugendräume unterscheiden sich nach der Größe,
dem umgebenden Sozialraum, der Zusammensetzung der Nutzer*innengruppen, der
Funktion im Gemeinwesen, der (Rechts-)Form des Trägers bzw. der Trägerstruktur sowie
nach der Struktur der (Selbst-)Organisationsform. Ausgehend von diesen Strukturmerkmalen lässt sich nachfolgende Typisierung selbstverwalteter Jugendräume vornehmen.
Hütte, Bude, Bauwagen
Als kleinster Einrichtungstyp sind Hütten, Buden oder Bauwägen vor allem in den ländlichen Regionen der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern weit verbreitet und dort aus der Landschaft der Jugendarbeit nicht wegzudenken. Die Unterkunft wird in der Regel von den Jugendlichen in Eigeninitiative gesucht, ausgebaut und organisiert, um gemeinsam mit der Clique die Freizeit zu gestalten. Bisweilen etablieren sich die Treffpunkte und übernehmen (jugend-)kulturelle Funktionen im Ort. Da die Rechtsgrundlage meist schwierig ist sind diese kleinsten Einrichtungen durchaus umstritten. In Abgrenzung zu informellen Treffs sind sie im Schnittfeld von jugendlichen Freizeitinteressen und Jugendarbeit angesiedelt und werden ab einem gewissen Organisationsgrad entsprechend gefördert. Als temporär gedachte Raumangebote werden solche Einrichtungen auch im Rahmen der cliquenorientierten, aufsuchenden Jugendarbeit konzeptionell unterstützt (vgl. Arbeitsgemeinschaft der Kreisjugendreferate beim Landkreistag Baden-Württemberg 2012; Pletzer und Weitzmann 2011).
Jugendraum, Jugendclub, Jugendtreff
Der Einrichtungstyp Jugendraum, Jugendclub oder Jugendtreff dürfte den weitaus größten Anteil an der Gesamtzahl selbstverwalteter Jugendeinrichtungen darstellen und kommt in kleineren Ortschaften und Gemeinden dem Bedürfnis nach Vergemeinschaftung und nach selbstbestimmten jugendlichen Freizeitinteressen entgegen. Einrichtungsgröße und Nutzer*innengruppenbreite variieren je nach Gemeindegröße stark. Die Jugendlichen geben sich eine bedarfsgerechte Organisationsform, die von eher schwach formalisierten Gefügen wie z.B. einem Organisations- oder Leitungsteam bis hin zu einem eingetragenen Trägerverein reicht. Selbstverwaltete Jugendtreffs bilden gerade bei eingeschränkter Mobilität und Strukturschwäche im ländlichen Raum oft die einzige Möglichkeit, Offene Jugendarbeit anzubieten. Die Treffs fungieren als Kristallisationspunkt für jugendliche Interessen, machen Jugend im Ort sichtbar und haben einen wesentlichen Anteil an der partizipativen Integration der Jugendlichen in das Gemeinwesen. Jugendtreffs auf dem Land übernehmen dabei auch Aufgaben der Gemeinschafts- und Traditionspflege: Sie organisieren Dorffeste, unterbreiten Angebote für Kinder und Senior*innen und liefern innovative Impulse zur Verjüngung des Gemeinwesens und zur Stärkung seiner Zukunftsfähigkeit. Die Überschaubarkeit des Sozialraums und die Kontextualität innerhalb der Gemeindestrukturen unterstützen diese Form der Offenen Jugendarbeit und machen sie zu einem zentralen Bestandteil sozialer Infrastruktur in ländlich geprägten Räumen. Das Eingebundensein ins Gemeinwesen und die emotionale Bindung an den Jugendraum und den Freundeskreis können den entscheidenden Ausschlag bei der Bleibeperspektive liefern.
Kleinere selbstverwaltete Treffs können sich unter bestimmten begünstigenden Bedingungen auch in urbanen Räumen mit einer aussdifferenzierteren Angebotsstruktur Offener Jugendarbeit als cliquenorientierte Stadtteileinrichtungen etablieren.
Jugend(kultur-)zentrum
In größeren Gemeinden, Groß- und Mittelstädten finden sich bundesweit selbstverwaltete
Jugendzentren, die seit der Jugendzentrumsbewegung Mitte der 1970er Jahre als
eigenständige Einrichtungen bestehen oder sich in jüngerer Zeit aufgrund lokaler
Jugendinitiativen gründen konnten. Meist legen diese größeren Einrichtungen einen
Schwerpunkt auf jugendkulturelle Angebote und sind z.B. als Konzertveranstaltungsort
szeneorientiert und überregional ausgerichtet. Aufgrund der vielfältigen Angebote, wie z.B. kulturelle Veranstaltungen, Workshops oder Lesungen verfügen sie über einen hohen
Organisationsgrad. Die Mitbestimmung der Nutzer*innen wird z.B. durch regelmäßige
Vollversammlungen gewährleistet. Jugend(kultur-)zentren leisten Vernetzungsarbeit
innerhalb der Band- und Musikszene und bieten einen nicht konsumorientierten Kulturraum.
Größere selbstverwaltete Einrichtungen, die sich auch in der Eigenwahrnehmung als
autonom verstehen, haben häufig einen explizit antifaschistisch-politischen Anspruch und
engagieren sich gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Bundesweit bekannte Beispiele für bedeutende Szeneorte einer linksalternativen
Jugendkultur sind das Conne Island in Leipzig, das JUZ Friedrich Dürr in Mannheim oder das Juzi in Göttingen.
Teilselbstverwaltung in Jugendeinrichtungen
Bei der Diversifizierung von größeren pädagogisch geleiteten Einrichtungen nach
Angebotsformen für unterschiedliche Nutzer*innengruppen wird in einigen Jugendzentren
die Selbstöffnung eigener Räume durch spezifische Nutzer*innen oder für
Selbstverwaltungstage innerhalb der Woche konzeptionell eingeplant. Man kann auch dann von Selbstverwaltung sprechen, wenn es den Jugendlichen ermöglicht wird, sich als
organisierte Gruppe die Räume eigenverantwortlich anzueignen und den offenen Betrieb
eigenständig zu organisieren.
4.10.2 Definition
Aufgrund der lokal unterschiedlichen Ausformungen und der historisch bedingten
differenten Bedeutung für die Infrastruktur der Offenen Jugendarbeit scheint eine Definition selbstverwalteter Einrichtungen nur bedingt möglich. Von daher kommen Seckinger et al.zu dem Schluss: „Selbstverwaltung ist für jeden etwas anderes“ (Seckinger et al. 2016, S. 28). In der Literatur finden sich höchst unterschiedliche Ansätze, selbstverwaltete Einrichtungen zu definieren. Fehrlen und Koss (2005) beschränken sich auf das Kriterium der „Abwesenheit von hauptamtlichem Personal“ (S. 382). Allerdings kommt es in der Praxis durchaus vor, dass größere selbstverwaltete Jugendzentren für Teilbereiche ihrer Einrichtung hautpamtliches Personal einstellen. Seckinger et al. (2016) wiederum nehmen Bezug auf fünf Aspekte: 1. Form der Trägerschaft, 2. Zusammensetzung des Vorstandes, 3. Organisation und Ablauf des Betriebs, 4. Identität von Träger und Einrichtung, 5. Autonomes Agieren der Einrichtung gegenüber dem Träger (S. 41). Auch diese Definition schließt zahlreiche Einrichtungen aus, obwohl sie faktisch Selbstverwaltung praktizieren, z.B. wenn die Trägerschaft nicht direkt bei den Jugendlichen selbst liegt. Etwas weiter gefasst definiert Damm (1999) alle „von
Jugendlichen selbst organisierte Initiativen“ als selbstverwaltet, „in denen Jugendliche
eigene Ziele umsetzen – aus eigenem Antrieb, eigener Kraft, in selbst gewählten
Organisationsformen, mit selbst gewähltem Zeithorizont und mit hohen
Mitbestimmungsmöglichkeiten aller Beteiligten, ohne dabei von Erwachsenen und
Institutionen dominiert oder instrumentalisiert zu werden“ (Damm, S. 472).
Bei aller Heterogenität des Feldes und aller Unterschiedlichkeit der theoretischen
Annäherungen schlägt das Autor*innenteam in Anlehnung an die Definition von Damm
(1999, S. 472) folgende Kernkriterien zur Definition der selbstverwalteten Einrichtungen vor:
– Die Verantwortung für die Organisation liegt bei jungen Menschen (im Sinne der
Zielgruppe für Jugendarbeit des § 11 SGB VII). Sie verfügen über Schlüsselgewalt und
Hausrecht und organisieren selbstbestimmt Öffnungszeiten und Angebote.
– Die jungen Menschen geben sich eine demokratische Organisationsstruktur.
– Die jungen Menschen nehmen eigenverantwortlich die Interessensvertretung der
Einrichtung gegenüber der Öffentlichkeit wahr.
Diese Definition stellt die Qualität der Entscheidungs- und Beteiligungsmöglichkeiten der
Jugendlichen in den Mittelpunkt und orientiert sich weniger an rechtlichen und formalen
Kriterien. Der Kern Offener Jugendarbeit – Freiräume zur Selbstsozialisation– zeigt sich hier besonders deutlich. Von daher ist der Feststellung von Seckinger et al.(2016) zuzustimmen: „Nimmt man die […] normativen Vorgaben des SGB VIII als Ausgangspunkt der Frage, welche Trägerform am ehesten den dort formulierten Aufgabenstellungen der Jugendarbeit gerecht wird, so scheint ein selbstverwaltetes Jugendzentrum die ideale Form derTrägerschaft zu sein“ (Seckinger et al. S. 40).
4.10.3. Hintergrund Jugendzentrumsbewegung
Die Jugendzentrumsbewegung, als eine der sogenannten „Neuen sozialen Bewegungen“,
trat seit Ende der 1960er Jahre für autonome Freiräume ein. Bundesweit forderten junge
Menschen Räume, die sie in Eigenregie basisdemokratisch verwalten wollten. Es folgte in
der ersten Hälfte der 1970er Jahre eine rasante Ausbreitung und Konstituierung dieser
Bewegung. Bis 1974 gründeten sich bundesweit flächendeckend etwa 700 bis 1000
Initiativen (Templin 2015, S. 57). Teuter(1984) spricht gar von einer der (quantitativ)
erfolgreichsten Basisbewegungen der deutschen Nachkriegsgeschichte (S. 36).
Die Jugendzentrumsbewegung hatte großen Einfluss sowohl auf den Fachdiskurs der Zeit als auch auf die weitere Entwicklung des Arbeitsfeldes. In der Bewegung aktive
Sozialpädagog*innen erarbeiteten eine theoretische und praktische Neuausrichtung der
Jugendarbeit. In neuen progressiven Ansätzen sollte die Jugendarbeit neu bestimmt werden und Werten wie Mündigkeit und Eigenverantwortung sollte ein höheres Maß beigemessen werden. Jugendliche Selbstbestimmung und Demokratisierung sollten Eckpfeiler der theoretischen und methodischen Ausrichtung sein (vgl. Templin 2015).
Die Auswirkungen der Jugendzentrumsbewegung lassen sich heute noch ablesen sowohl an den Veränderungen in den Bereichen Jugendarbeit und (eigenständige) Jugendpolitik als auch im „politisch-kulturellen Wandel, den die Bewegung vorantrieb […], indem sie neue Räume alternativer Freizeitgestaltung und kultureller wie politischer Betätigung schuf“ (Templin 2015, S. 618).
Ein Blick auf die Geschichte der Jugendzentrumsbewegung zeigt deutlich, dass es jenseits
institutionell und konzeptionell gedachter und geplanter Jugendarbeit kollektive
Interventionen und politisch-soziale Auseinandersetzungen braucht, um eine öffentliche
Infrastruktur zur Verbesserung der Lebenssituation von jungen Menschen bereitzustellen
bzw. auszubauen.
4.10.4. Verbreitung selbstverwalteter Jugendräume
Eine Aussage zur Anzahl und bundesweiten Verbreitung selbstverwalteter Jugendräume ist derzeit nur als Annäherung möglich. Aufgrund der Uneinheitlichkeit der Definitionskriterien finden sich in landes- und bundesweiten Statistiken nur ungenaue und zum Teil widersprüchliche Aussagen. Ehrenamtliches Engagement und weniger formalisierte Jugendinitiativen vor Ort geraten „nicht umfänglich ins Blickfeld […], also ausgerechnet jener Teil, der eine Besonderheit der Kinder- und Jugendarbeit im Jugendalter markiert“(BMFSFJ 2017, S. 367).
Sowohl im 15. Kinder- und Jugendbericht aus dem Jahr2017 als auch in einer Erhebung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) aus dem Jahr 2016 wird davon ausgegangen, dass sich etwa 20 Prozent der 6.913 im Jahr 2014 bundesweit gezählten Jugendzentren als selbstverwaltet bezeichnen. Hinzu kommt noch ein wahrscheinlich nicht unerheblicherAnteil an selbstverwalteten Einrichtungen unter den 4.336 kleineren Jugendclubs ohne hauptamtliches Personal (vgl. BMFSFJ 2017, S. 368–372; Seckinger et al. 2016, S. 40).
Unklar bleibt auch die regionale Verteilung der selbstorganisierten Jugendarbeit. Es liegen nur aus wenigen Bundesländern gesicherte Zahlen vor. In Baden-Württemberg wurden 2016 im Zuge einer spezifizierten Erhebung (vgl. Reif 2015) 1.102 selbstorganisierte Einrichtungen gezählt, darunter 537 etablierte Jugendzentren und Jugendtreffs in Gebäuden und 565 lose Hütten, Buden und Bauwägen. Im Vergleich zu den 1.066 Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit mit hauptamtlichem Personal zeigt dies allein am Beispiel Baden-Württembergs die große Bedeutung der Selbstverwaltung. Eine hohe Dichte an selbstverwalteten Einrichtungen kennt das Autor*innenteam auch im Saarland: Von den derzeit etwa 210 Angeboten der Offenen Jugendarbeit gelten rund 145 Einrichtungen als selbstverwaltet. Der Landkreis Mittelsachsen, als eine östliche Region, zählte 2014 insgesamt 118 selbstverwaltete Jugendclubs in 17 Städten und 29 Gemeinden (Landkreis Mittelsachsen 2015, S. 12) und das Land Brandenburg vermeldet auf der Webseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) selbstverwaltete Jugendräume in allen Landkreisen.
Aus diesen Zahlen und Schätzungen lässt sich schließen, dass das Engagement junger
Menschen in selbstverantworteten Einrichtungen in seiner Funktion als wichtige Ressource
der Kinder- und Jugendarbeit weit unterschätzt wird und seine Relevanz für das gesamte
Feld der Jugendarbeit viel zu wenig Aufmerksamkeit erfährt. Eine qualitative und
quantitative Bestandsaufnahme steht daher noch aus.
4.10.5. Auswirkungen und Vorteile der Selbstverwaltung
Befähigung zu Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem
Engagement (§ 11 (1) SGB VIII) sind die im Kinder- und Jugendhilfegesetz formulierten Ziele
der Jugendarbeit. Für deren Umsetzung scheint der Erfahrungsraum der selbstverwalteten Jugendeinrichtung nahezu ideal.
Individuelle Ebene
Aufgrund des hohen Grades an Gestaltungsmöglichkeiten und sozialen Interaktionen sowie aufgrund der Diskursivität in der Selbstorganisation sind Selbstbildungsprozesse
charakteristisch für diesen Bereich der Offenen Jugendarbeit. Bei der Bewertung der
Selbstbildungsleistungen können Erkenntnisse zugrunde gelegt werden, die Düx und Sass
(2009) als zentrale Bedingungen für Lernprozesse im freiwilligen Engagement identifiziert haben: „Freiwilligkeit, eigenes Interesse, die emotionale Bindung an die Gruppe, gemeinsamer Spaß, Möglichkeiten und Freiräume zur Mitbestimmung und Mitgestaltung sowie das Bewusstsein, Verantwortung für Dritte bzw. für wichtige Aufgaben zu tragen“ (S. 131). Düx und Sass (2009) fanden für Jugendliche, die in der Jugendarbeit engagiert waren, positive Auswirkungen des Engagements auf persönliche Eigenschaften wie Selbstbewusstsein, Toleranz, Konfliktfähigkeit, Kompromissbereitschaft und Empathie. In der selbstorganisierten Jugendarbeit bieten sich Gelegenheitsstrukturen für Lern- und Bildungsprozesse zur Bearbeitung der Kernherausforderungen des Jugendalters, der Selbstpositionierung und Verselbstständigung (BMFSFJ 2017, S. 397). Diese Strukturen entstehen sowohl durch Artikulation eigener Interessen, Selbstdarstellung, Selbstfindung und Auseinandersetzung mit Gruppenprozessen als auch durch die Möglichkeit, „einen eigenen Ort zu besetzen und zu gestalten, Macht über ein Stück Wirklichkeit zu gewinnen, dieses mit eigenen Symbolen, Regeln und Deutungen auszustatten, sich von anderen abzugrenzen, aber auch zu experimentieren und eigene Phantasien zu symbolisieren“ (Damm 1993, S. 33).
Im Rahmen eines eigenen Handlungsforschungprojektes im Saarland konnte das
Autor*innenteam durch Befragungen und Beobachtungsstudien die selbstverwalteten
Jugendeinrichtungen als einen Erfahrungsraum identifizieren, der sich deutlich von anderen Sozialisationsräumen unterscheidet. Die Einrichtungen werden als Aneignungs- und Gestaltungsräume wahrgenommen, in die sich die Jugendlichen mit enormem Engagement einbringen und mit denen sie sich stark identifizieren, wodurch die hier gemachten Bildungserfahrungen zusätzliche biografische Relevanz erhalten. Es konnte beobachtet werden, wie sich die Identitätskonstruktionen durch die Erfahrungen eigener
Gestaltungsmacht in einem gemeinschaftlichen Rahmen verändern und stärken.
Gesellschaftliche Ebene
Zum Alltag im selbstverwalteten Jugendraum gehört auch die kontinuierliche
Auseinandersetzung mit dem umgebenden Gemeinwesen, der Kommunalpolitik, der
Verwaltung und generell mit den Anforderungen einer „Erwachsenengesellschaft“.
Aushandlungsprozesse zwischen den Interessen der Jugendlichen einerseits und der
Anwohnerschaft und der Kommunalpolitik andererseits verlaufen zuweilen konflikthaft.
Dadurch werden Jugendinteressen häufig überhaupt erstmals wahrgenommen und Jugend wird als soziale Gruppe im Gemeinwesen sichtbar. Konflikthaftigkeit kann daher geradezu als Modus operandi der Integration in das Gemeinwesen gedeutet werden (vgl. Wendt 2017, S.204).
Düx und Sass (2009) machen als besondere Qualität der Lernmöglichkeiten im freiwilligen Engagement in der Jugendarbeit das Agieren in der Öffentlichkeit aus (S. 206). Genau an diesen Schnittstellen zwischen Eigeninteresse, Interessen der Jugendgruppe und Interessen der Gesellschaft findet Demokratiebildung statt. Für Sturzenhecker(2011) handelt es sich dabei um den Kernauftrag der Jugendarbeit: Das Erlernen von Demokratie als Lebensform kann „nicht durch eine theoretische Vermittlung (etwa einen Unterricht in Politik und Demokratie), sondern durch aktive demokratische Partizipation der Kinder und Jugendlichen“ (-Sturzenhecker 2011, S. 132) erreicht werden. An dieser Stelle können die selbstverwalteten Einrichtungen vielleicht die größten Potentiale ausweisen. Die Möglichkeit, in einer biografisch entscheidenden Lebensphase Erfahrungen der eigenen Gestaltungsmacht und Selbstwirksamkeit zu erleben, kann als Grundlage der Entwicklung zu einer aktiven Bürgerschaft gesehen werden. Diese Erfahrungen sind nur möglich in einem auf dialogische Aushandlungsprozesse mit den Interessen anderer ausgerichteten, gemeinschaftlich organisierten Rahmen. Diese kollektiven demokratischen Prozesse vermitteln wiederum politische Primärerfahrungen, die auch als demokratische Handlungskompetenzen gefasst werden können.
4.10.6. Pädagogische Begleitung und Unterstützung der Selbstverwaltung
Das Gelingen von Selbstorganisationsprozessen junger Menschen wird durch die lokalen,
sozialräumlichen und politischen Kontexte beeinflusst, kann aber auch wesentlich durch das Vorhandensein fachlicher Unterstützungsstrukturen begünstigt werden.
Unterstützungsstrukturen Die Zuständigkeit von Fachkräften der Jugendarbeit für selbstoranisierte Initiativen ist in den Bundesländern und Kreisen sehr unterschiedlich organisiert und rangiert zwischen freien Trägerstrukturen der Offenen oder Mobilen Jugendarbeit bis zu einer Anbindung an die öffentliche und kommunale Jugendhilfe. Daher sind methodisch fundierte Arbeitskonzepte zur fachlichen Unterstützung der Selbstorganisation nur vereinzelt vorhanden. Dort, wo sich die fachliche Jugendarbeit der Thematik annimmt, findet sich eine hohe Expertise, die sich regional auch als ausformulierter Standard im Umgang mit selbstverwalteten Jugendeinrichtungen etabliert hat.
Eine andere Ebene der Selbstorganisationsförderung bieten Zusammenschlüsse
selbstverwalteter Einrichtungen, in denen sich eigene Unterstützungsstrukturen und eine
eigene Expertise ausbilden kann. Solche Zusammenschlüsse existieren allerdings nur
vereinzelt auf kommunaler oder auf Kreisebene. Auf Landesebene hat sich bisher allein im
Saarland der Verband saarländischer Jugendzentren in Selbstverwaltung (juz-united)
etabliert. Die Fachkräfte von juz-united sichern durch ihre strukturelle Parteilichkeit als
Angestellte dieses Zusammenschlusses eine seit Jahrzehnten stabil und breit ausgebaute
Infrastruktur an selbstorganisierten Jugendräumen im Saarland.
Pädagogische Haltung
Zur Förderung der jugendlichen Selbstorganisation braucht es aus Sicht des
Autor*innenteams folgende pädagogische Arbeitshaltung:
– In einer reflektierten Parteilichkeit für die Jugendlichen werden deren Eigenmacht
und Autonomie gestärkt (Empowerment-Ansatz).
– Die Partizipations- und Demokratieorientierung stellt die Interessen der Jugendlichen
in den Mittelpunkt von Aushandlungsprozessen mit Politik und Erwachsenenwelt und
begreift sie als eigenständige und souveräne Akteure.
– Die Ressourcenorientierung zielt auf die Erweiterung und Qualifizierung vorhandener
Stärken und Handlungskompetenzen bei gleichzeitiger Achtung und Wertschätzung
der Jugendlichen.
Eine reflektierte Parteilichkeit ist deshalb zwingend, weil Muster struktureller Macht immer
in den Arbeitsbeziehungen zwischen Jugendlichen und Fachkräften vorhanden sind. Im
institutionellen Geflecht der Arbeitsbeziehungen müssen die Autonomiewünsche der
Jugendlichen immer wieder fachlich begründet in den Vordergrund gerückt und vorhandene paternalistische Haltungen oder ordnungspolitische Vorstellungen der Kommunalpolitik abgewehrt werden. Wendt (2006) hat mit dem Konzept der Navigation die Selbstorganisationsförderung kommunaler Jugendarbeit als ein Reagieren auf die jeweils lokal gegebenen Verhältnisse beschrieben. Er gibt aber zu bedenken, dass der
Handlungsspielraum kommunaler Jugendarbeit durch die Verstrickung in institutionelle
Kontexte eingeschränkt ist.
Bei den selbstverwalteten Einrichtungen lassen sich typische Verlaufszyklen feststellen, die
von einer Zunahme der Selbstorganisationskompetenz und dem sich steigernden Wunsch
nach Handlungsautonomie geprägt sind. Entsprechend dieser Verlaufskurve sind auch die
Nähe-Distanz Verhältnisse der pädagogischen Begleitung abzustimmen.
Bereiche pädagogischen Handelns
Selbstorganisierte Jugendräume bieten einen einzigartigen Lernraum. Sie können aber
aufgrund der unterschiedlichsten Anforderungsebenen auch eine Überforderung für junge Menschen darstellen. Fachkräfte können dann bedarfsorientiert bei unterschiedlichen Fragestellungen Beratung anbieten.
Eine fachliche Unterstützung wird bisweilen bereits bei der Gründung einer neuen Juz-
Initiative und der Suche nach passenden Räumen nachgefragt. Je größer die Einrichtung
werden soll und je diverser die Nutzer*innengruppen sein werden, desto vielfältiger werden die Organisationsaufgaben und desto notwendiger sind verbindliche Organisations- und Mitbestimmungsstrukturen. Das erfolgreiche Bestehen eines selbstverwalteten Jugendraums hängt auch davon ab, wie angemessen die notwendigen kontinuierlichen diskursiven Aushandlungsprozesse und die konstruktive Konfliktbewältigung im Team gerahmt sind. Als Orientierung bei der Wahl geeigneter Organisationsmodelle können die Kriterien Offenheit und Verbindlichkeit Anhaltspunkte bieten. Eine große Offenheit bei Organisations- und Entscheidungsabläufen bezieht viele Jugendliche mit ihren Ideen und Vorstellungen ein. Eine gewisse Verbindlichkeit stellt sicher, dass Regeln und Vereinbarungen eingehalten werden. Die richtige Balance zwischen Offenheit und Verbindlichkeit muss immer wieder neu hergestellt werden. Stets ist aber Transparenz in den Abläufen nötig, um die Herausbildung informeller Hierarchien zu vermeiden.
Die Qualität und die Lage der Räume bestimmen die Möglichkeiten und Ausgestaltung der Jugendarbeit. Wird Jugendlichen ein attraktiver und zur kreativen Aneignung geeigneter Raum in einer guten Lage zuerkannt, zeigt das auch die Anerkennung für ihr Engagement. Meist überlässt die Kommune den Jugendlichen gemeindeeigene Räume auf Basis einer Nutzungsvereinbarung. In diesem Rechtsverhältnis sind Jugendliche strukturell in der schwächeren Position. Ein durch Fachkräfte begleiteter Aushandlungsprozess kann die Freiheits- und Handlungsspielräume sicherstellen. Auf Seiten der politisch Verantwortlichen und der informellen Meinungsführenden im Sozialraum braucht es generell einen Vertrauensvorschuss für die Jugendlichen und den Mut, experimentelles Verhalten und Verstöße gegen die ausgehandelten Regeln auszuhalten und gegenüber der Öffentlichkeit zu verteidigen. An dieser Stelle sind Fachkräfte der Jugendarbeit aufgerufen, sich zu (re-)politisieren und sich in die kommunalen Entscheidungsstrukturen als Lobbyisten für Jugendliche einzumischen (vgl. Pletzer 2012).
In ländlichen, cliquenorientierten Jugendräumen zeigt sich bisweilen eine strukturelle
Schwäche des selbstverwalteten Einrichtungstyps im Fehlen einer gewissen Diversität der
Nutzer*innen. Hier kann über Qualifizierungsmaßnahmen präventiv oder intervenierend
pädagogisch gearbeitet werden.
Generell sind die Struktur des Sozialraumes und die sozialen Disparitäten nach Alter,
Geschlecht, Milieu und sozioökonomischem Status entscheidende Einflussgrößen für die
nötige Intensität der pädagogischen Begleitung. So sollte z.B. in Sozialräumen, in denen eine politisch rechte Hegemonie festgestellt werden muss, die Einrichtung selbstverwalteter Jugendräume eng an eine begleitende und qualifizierende Infrastruktur der Jugendarbeit gekoppelt werden, um die Gefahr der Übernahme durch rechtsextreme Szenen auszuschließen (Nattke 2017).
Auch in urbanen Sozialräumen, die eine sozialökonomisch negative Bilanz aufweisen, können Selbstverwaltungsstrukturen häufig nur dann aufrechterhalten werden, wenn eine
pädagogische Begleitung gewährleistet ist, die auf Unterstützungsbedarfe angemessen
reagieren kann. Dann aber können gerade jene Jugendliche aus benachteiligten Milieus , die in anderen Sozialisationsfeldern zahlreiche Erfahrungen der sozialen Benachteiligung
machen mussten, gestärkt werden durch Erfahrungen von Selbstwirksamkeit und von
Entscheidungs- und Gestaltungsmacht. Erfolgsversprechend ist hierbei die Einsetzung
ausgebildete Peers zur Kontinuitätssicherung der Einrichtungen (vgl. Koch 2017).
4.10.7. Perspektiven für selbstverwaltete Jugendräume
Der 15. Kinder- und Jugendbericht identifiziert aktuell zwei Kristallisationspunkte der
Jugendpolitik: das Ringen um schwindende Freiräume und das Ringen um gelingende
Partizipationskonzepte. In beiden Punkten können selbstverwaltete Jugendeinrichtungen ein Teil der Lösung sein. Angesichts einer allseits zu beobachtenden zunehmenden Verschulung und Pädagogisierung des Alltags Heranwachsender stellt ein selbstorganisierter Raum zur selbstbestimmten Freizeitgestaltung unter Gleichaltrigen einen Freiraum par excellence dar. Dieser Freiraum inmitten des Gemeinwesens kann auch als ein Best-Practice Beispiel kommunaler Jugendbeteiligung gelten. Jugendliche engagieren sich vorzugsweise im Nahraum, eng angelehnt an eigene Interessen, gerne im sozialen Kontext mit Gleichaltrigen und mit einer gewissen Aussicht auf persönlichen Komptenzzuwachs (Damm 1999, S. 471). Das Engagement in einem selbstorganisierten Jugendraum erfüllt alle Erwartungen junger Menschen an ein Beteiligungskonzept und bietet einen exklusiven Erfahrungsraum für demokratische Gestaltungsprozesse. Jugendliche, die eigenständig einen Teil einer sozialen Infrastruktur verantworten, werden dadurch auch zu politischen Subjekten in einem demokratischen Gemeinwesen.
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